Ich biete Dir gerne meine Zeit, mein Wissen und meine Erfahrung als ganzheitlich ausgerichteter Arzt.

Was deine Behandlungen kosten

SelbstzahlerInnen

Als Privatarzt rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ggf. mit Steigerungssatz ab. Z.B. hier online einzusehen GOÄ Gebührenordnung für Ärzte (online) (e-bis.de). Beispiele für zu erwartende Behandlungskosten findest Du rechts nebenstehend auf dieser Seite.

SelbstzahlerInnen erhalten eine Rechnung /Quittung für jede Behandlung. Frage bei Deiner Krankenkasse, ob Du Zuschüsse zur Behandlung bekommst.

Die Dauer eines Termins ist hauptsächlich maßgebend für die Höhe meines Honorars.


Beratung kurz bis 10 Min.

10-30

eigehend

15 Min. 50

Chiropraxis

  • 1. Behandlung 30 Min. 100

  • Folgetermine 80 €


Psychotherapie

1. Sitzung 180-220 €.

  • Folgetermine; 100-200 €



Wobei darf ich Dich unterstützen?

Melde Dich jetzt bei mir

Privatversicherte

Privatversicherte bekommen eine Rechnung, um diese bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle zur Erstattung einzureichen. Die Rechnungstellung erfolgt anhand der Gebührenordnung für ÄrztInnen. Der Behandlungsvertrag wird zwischen Arzt und PatientIn geschlossen.

Die Kosten aller ärztlichen Leistungen, psychosomatische Grundversorgung, Homöopathie, Akupunktur, u.a. schmerztherapeutische Leistungen werden nach meiner Erfahrung bei entsprechender Diagnose und privater Vollversicherung komplett von Privatversicherungen erstattet. Manche moderne, bzw. komplementäre Verfahren, wie zum Beispiel Kinesiologie, sind in der GOÄ nicht enthalten. Hier liegt es im Ermessen der privaten Versicherung, ob sie erstattet. Da die Gebührenordnung zuletzt 1996 überarbeitet wurde und auch nicht mehr die wirtschaftliche Situation von heute abbildet, berechne ich zum Teil über den 3,5 fachen Steigerungssatz.

Seit vielen Jahren diskutieren Politik, Privatkassen und Ärzteverbände ohne Ergebnis über eine Reform der Gebührenordnung. Um Dir aber alles was ich kann auch anbieten zu können, zu einem fairen Honorar, rechne ich bei diesen Leistungen mit sogenannten Analogziffern und/oder einem Steigerungsfaktor ab. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ein Hinweis: Manche Privatkassen oder Beihilfestellen finden immer öfter Gründe, Kosten für Leistungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden nicht oder nur zu einem reduzierten Anteil zu erstatten. Das gilt auch für Leistungen, die sie noch vor fünf Jahren erstattet haben. Der zeitliche Aufwand, gegen negative Leistungsbescheide Einspruch zu erheben, hat enorm zugenommen und steht leider in keinem adäquaten Verhältnis zum Erfolg. Rechne also bitte auch als privatversicherter Patient damit, dass Du einen eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen musst.

Tipp: Wenn Du wissen willst, welche Leistungen in Deinem Versicherungsvertrag und/oder Beihilfevertrag enthalten sind (bei einigen Privatkassen ist z.B. Psychotherapie ausgeschlossen ), macht es Sinn Dich vorab dort zu erkundigen.

Wobei darf ich Dich unterstützen?

Melde Dich jetzt bei mir